Satzung

Stand: 21.01.2007

Artikel 1: Aufgabe des Clubs

Die Imperiale Sturmtruppen Legion 501st (auch bekannt als: Die Legion, 501st, oder Vader’s Fist) ist ein Star Wars Fanclub, der das Star Wars Universum würdigt, indem er die Kostüme und Requisiten, besonders die der Sturmtruppencharaktere, der Imperialen Streitkräfte und anderer „böser Jungs“ benutzt. Die Legion ist ein freiwilliger Club, der gegründet wurde, um Kostümenthusiasten zusammenzubringen und ihnen eine gemeinsame Basis zu geben, auf der sie agieren können. Die Ziele der Legion sind: Die Filme durch das Tragen der Kostüme zu würdigen und zu feiern, die Qualität der Kostüme und Requisiten zu fördern und, besonders wichtig, um in der örtlichen Gemeinschaft mit freiwilliger und karitativer Arbeit seinen Beitrag zu leisten. Wir, die Mitglieder der 501st, haben keinerlei Rechte an den Charakteren und wir betrachten es als ein Privileg, diese Kostüme zu tragen. Wir wissen darüber hinaus, dass wir mit dem Tragen der Kostüme die Filme repräsentieren und daher akzeptieren wir die Verantwortung, uns professionell und bedacht in der Öffentlichkeit zu verhalten. Dieses Dokument dient dazu, zu definieren, was die Legion sein soll und wie die Richtlinien aussehen, in denen die Legion sich bewegt.

Artikel 2: Mitgliedschaft

2.1
Die 501st Legion ist ein umfassender, gleiche Chancen bietender Fanclub.
Wir tolerieren keine Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der sexuellen Orientierung oder der Religion. Die einzige Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist der „Besitz“ eines akkuraten, kompletten und professionellen, qualitativ hochwertigen Kostüms, das die Dunkle Seite des Imperiums und seiner Charaktere aus den Star Wars Filmen oder den erweiterten Quellen des Universum darstellt. Das Mitglied muss in der Lage sein, das Kostüm zu tragen und das Mitglied muss mindestens 18 Jahre alt sein. Mitgliedschaft wird nach Antragstellung gewährt. Der Antrag wird durch einen Mitglieder-Verbindungsoffizier (Garrison Membership Liaison (GML)) an die Legion gestellt, der der Region des zukünftigen Mitglied zugeordnet ist.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht als eingetragene Mitglieder der 501st geführt werden. Die 501st ist nicht verantwortlich für Minderjährige, die an Veranstaltungen der Mitglieder teilnehmen oder ihnen beiwohnen.

2.2
Wenn sie zugelassen werden, erhalten Mitglieder eine vierstellige Identifikationsnummer, die der Tradition des Sturmtruppencharakters TK-421 folgt, der in „Krieg der Sterne - Episode 4“ erwähnt wird.
Dieser Nummer geht ein zweistelliges Präfix voraus, welches das Kostüm des Mitglieds kennzeichnet. Die Präfix Kodes und welche Kostüme sie identifizieren, wird weiter unten aufgelistet. Mitglieder, die mehr als ein Kostüm besitzen, haben trotzdem nur eine Identifikationsnummer – aber sie werden mit dem Präfix betitelt, das jeweils gerade angebracht ist.
Die Identifikationsnummern werden vom Mitglieder-Verbindungsoffizier dauerhaft zugewiesen. Wenn Mitglieder inaktiv werden, werden auch ihre Nummern inaktiv, so lange, bis sie wieder zu aktivem Status zurückkehren.

2.3: Aktive und inaktive Mitglieder – Definitionen

2.3.1: Ein aktives Mitglied der 501st Legion ist, wer folgende Eigenschaften erfüllt:
  • 1. Erfüllt alle Anforderungen (wie Kostüm, über 18 etc.)
  • 2. Hat eine gültige Mitgliedsnummer in der 501st Datenbank
  • 3. Hält seinen Kontakt, wie er in der Datenbank angegeben ist, aufrecht (durch den Commander oder andere zugeteilte Garrisonrepräsentanten)
  • 4. Erfüllt oder übertrifft die Teilnahme an Aktivitäten, die als Mindeststandards für aktive Mitglieder definiert sind


2.3.2: Ein inaktives Mitglied der 501st ist, wer entweder
  • 1. Nicht die Anforderungen an die Aktivitäten eines aktiven Mitgliedes heranreicht oder sie übertrifft oder
  • 2. Wer keine gültige Information in der Datenbank hat oder
  • 3. Wer beantragt hat, sich auf einen inaktiven Status setzen zu lassen oder
  • 4. Wer als disziplinarische Maßnahme durch den Commander oder den Legionsrat auf inaktiv gesetzt wurde. (Bitte beachte, dass Garrison Entscheidungen zur Revision beim 501st Rat vorgelegt werden können. Siehe Artikel: 9 Disziplinarmassnahmen.)


2.3.3: Ein aktives Mitglied hat das Recht:
  • 1. An allen Abstimmungen teilzunehmen
  • 2. Die örtliche Führung (Squad Leader und Commander) in den dafür vorgesehenen Wahlen zu wählen
  • 3. Gewählte oder zugeteilte Posten innerhalb der 501st zu besetzen
  • 4. Offizielle Events der 501st abzuhalten oder sie zu beherbergen
  • 5. Offizielles Werbematerial der 501st, das nur für Mitglieder hergestellt wurde, zu erwerben
  • 6. Sein Bild auf der Mitgliederseite der 501st zu posten
  • 7. An offiziellen 501st Events teilzunehmen


2.3.4: Ein inaktives Mitglied
  • 1. Darf in Wahlen der 501st nicht abstimmen
  • 2. Darf kein Amt bekleiden
  • 3. Darf keine 501st Aktivitäten koordinieren
  • 4. Darf kein offizielles Werbematerial erwerben
  • 5. Kann sein Bild nicht auf der Webseite veröffentlichen
  • 6. Behält die zugewiesene Nummer der 501st Datenbank als Teil der „Von-der-Wiege-bis-zur-Bahre-Mitglied“ Politik. Es sei denn, der Legionsrat beschließt mit einer zwei Drittel Mehrheit, die Nummer anderweitig zu vergeben.


2.3.5: Minimum Level der Aktivität – Anforderungen
  • 1. Aktiver Kontakt mit dem Commander seiner Garrison oder den von ihm gewählten Repräsentanten. Aktiver Kontakt und Teilnahme wird einmal im Jahr durch die „Legionszählung“ im Oktober sichergestellt.
  • 2. Pflege der Informationen in der Datenbank der 501st (entweder durch den Commander oder durch den gewählten Repräsentativen)
  • 3. Teilnahme an mindestens einem Event der Garrison oder der 501st in einem zugelassenen Kostüm.


Beispiele für solche Events sind:
  • a) Teilnahme an einer Convention, auf der die 501st anwesend ist oder
  • b) Teilnahme an einer Wohltätigkeitsveranstaltung der 501st. oder
  • c) Teilnahme an einer Legions- oder Garrison-Aktivität wie einem Rüstungsworkshop, einem Propbau-Workshop usw. oder
  • d) Teilnahme an einem Event, das als offizielle Aktivität durch die Leitung der Legion, Garrison, Squad, des Outposts oder des Detachments ausgewiesen wurde.

Diese Minimalanforderungen an die Aktivitäten sollten so gerecht wie möglich mit soviel Augenmaß wie möglich angewendet werden.

2.4:
Ein Garrison Commander kann festlegen, dass ein Mitglied dennoch aktiv ist, obwohl das Mitglied nicht die Anforderungen an den Aktivitätslevel erfüllt. Der gegenteilige Fall ist jedoch nicht möglich. Wenn ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, kann er oder sie nicht auf den Status inaktiv gesetzt werden – es sei denn, das Mitglied unterliegt einer Entscheidung der Legion (des LMO) oder das Mitglied hat persönlich darum gebeten.

2.5:
Ein Mitglied, das auf inaktiv gesetzt wurde, kann den Legionsrat in dieser Sache anrufen, nachdem alle Anrufe an die örtliche Garrison ergebnislos geblieben sind.

2.6:
Die Kostüme, die für Mitgliedschaftsanträge zugelassen sind, sind wie auch die dazu gehörigen Präfix-Codes, in der 501st Costume Referenz Libary (CRL) aufgeführt. Sie sind auf der Haupt 501st Webseite einzusehen und über den Legion Membership Officer (LMO) erhältlich. Wenn ein Bewerber sein Kostüm nicht auf der Liste findet, so sollte eine Anfrage an den LMO gestellt werden. Der entscheidet über die Anfrage oder er gibt die Anfrage an den Rat, der dann über die Aufnahme in die Clubliste entscheidet.

2.7:
Die 501st Legion behält sich das Recht vor, eine Mitgliedschaft jederzeit zu verweigern oder zu widerufen, wenn der Bewerber in der Vergangenheit kriminelle Handlungen vorgenommen hat, die den Gesetzen eines Landes oder einer Region entgegenstehen.
Die Bekanntgabe einer solchen Ablehnung oder eines Widerrufs erfolgt durch das 501st Legion Council.

Artikel 3: Organisation

3.1:
Die 501st Legion ist ein weltweiter Club, welcher in Garrisons, Squads, Outposts und Detachments organisiert ist. Eine Legion Commander Ebene hilf dabei, den Club zu koordinieren. Sie besteht aus dem Legion Commander (LCO), Legion Executive Officer (LXO) und einem Verwaltungsstab. Die Legion weiß die meisten Aktivitäten auf der lokalen Ebene angesiedelt. Deshalb ist die Legion in Untereinheiten gegliedert. Diese stärken die lokale Identität und sie fördern das Teamwork und den Zusammenhalt. Die aktuelle Liste der Garrisons, Squads, Outposts und Detachments, genauso wie Informationen zu den Grenzen zwischen diesen Einheiten wird vom Captain of the Guard (COG) gewartet.

3.2: Garrisons
Die größte Unterteilung der Legion sind die Garrisons. Im Idealfall decken sie große, klar abgegrenzte Bereiche ab, die sich durch geographische, sprachliche, nationale oder andere Grenzen abzeichnen. Eine Garrison muss mindestens 25 Mitglieder haben. Sie wird vom Garrison Commander (CO) geführt. Dieser wird jedes Jahr im Februar durch die Mitglieder der Garrison gewählt. Die Gründung einer Garrison findet statt, wenn ein Outpost genügend Mitglieder hat oder wenn eine Region mit einer existierenden Garrison es für unbedingt notwenig erachtet, sich abzuspalten und eine neue Garrison zu gründen.

3.3:
Die Mitgliedszugehörigkeit ist normalerweise durch geographische Grenzen und den Hauptwohnsitz des Mitglieds geregelt. Ein Mitglied kann beantragen, in eine andere Garrison versetzt zu werden wenn sich das Mitglied näher mit dieser Garrison verbunden fühlt und wenn es für das Mitglied einfacher ist, an Aktivitäten dieser Garrison teilzunehmen. Wenn der CO der Garrison, in der das Mitglied lebt, wie auch der CO der aufnehmenden Garrison zustimmen, kann das Mitglied wechseln.

3.4:
Antragsteller für dir Bildung einer Garrison müssen ein Formblatt ausfüllen, in dem sie den Namen ihrer neuen Garrison nennen, die betroffenen Mitglieder aus dem Eintrag der 501st auflisten, territoriale Grenzen, das Garrison Logo, eine funktionierende Webseite und ein Forum sowie eine kurze Erklärung abgeben, warum sie eine Garrison gründen wollen. Der Antrag muss außerdem den Verwaltungsapparat der Garrison mit CO, XO, PR Offizier, GWL und GML auflisten, um zu zeigen, wer mit dem Legion Membership Officer zusammenarbeitet, damit die Garrison auf der 501st Seite anständig gelistet und aktualisiert wird.

3.5:
Der Antrag muss dem Legionsrat zugestellt werden und mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Rates müssen in einer einfachen Wahl zustimmen. Wenn der Antrag durch den Legionsrat angenommen wurde, erhält die Garrison ein Jahr Probezeit, in dem sie ihre Selbständigkeit beweisen muss. Nach diesem Jahr stimmt der Rat erneut über die Garrison ab. Wenn sich eine neue Garrison im Bereich einer alten bilden will, muss der Commander der bereits bestehenden Garrison der Neugründung zuerst zustimmen. Garrison Commander dürfen in ihrem Bereich die Regeln einführen und den Verwaltungsapparat anlegen, den sie für notwendig erachten.
Garrisons, die unter die Mindestanzahl an Mitgliedern fallen, haben ein Jahr Zeit diese Mindestanzahl wieder zu erreichen. Garrisons, die dies nicht erreichen verlieren einen Repräsentanten im Legion Council. Garrisons, die unter die Hälfte der Mindestanzahl an benötigten Mitgliedern für eine Garrison fallen verlieren ihren Garrison-Status und werden als Outpost betrachtet.

3.6:
Der CO einer Garrison hat folgende Aufgaben
  • Die Organisation aller 501st Events, die in seinem Gebiet stattfinden. Wahlweise kann er diese Aufgabe auch an Mitglieder delegieren
  • Die Repräsentanz seiner Mitglieder im Legionsrat, wenn Clubpolitik diskutiert wird und wenn abgestimmt wird
  • Die Wahl des zweiten Repräsentanten im Legionsrat
  • Die Organisation der Garrison durch die Ernennung von Verwaltungsmitarbeitern um die Webseite, das Logo, die Öffentlichkeitsarbeit und die Kommunikation zu gewährleisten und die Durchsetzung der Regeln des Clubs und der Garrison zu sichern.
  • Die Wahl seines Executive Officers (XO), um ihm als Stellvertreter beim führen der Garrison zu helfen
  • Streit zu schlichten innerhalb der Garrison und alle potentiellen Probleme der Legionsspitze bekannt zu machen
  • Mit allen Mitgliedern der Garrison in Kontakt zu bleiben, entweder persönlich oder durch einen Mittelsmann, um gute Beziehungen und eine hohe Moral bei den Mitgliedern zu fördern und zu erhalten.
  • Hilfestellung zu leisten bei der Entscheidung, ob neue Squads oder Garrisons gebildet werden sollen.
  • Sein Amt in professioneller und durchdachter Weise wahrzunehmen, wie es von einer Führungskraft erwartet wird.


3.7: Squads
Garrisons können sich in Squads in kleinere Gebiete oder in Gebiete, in denen Mitgliedergruppen häufig miteinander zu tun haben, aufteilen. Ein Squad benötigt wenigstens zehn Mitglieder und wird vom Squad Leader (SLDR), der jeden Februar von den Mitgliedern der Squad gewählt wird, angeführt. Antragsteller müssen einen Squadantrag stellen, in dem der neue Squadname, die Mitglieder aus der lokalen Garrison Mitgliederliste, territoriale Grenzen und das Logo des Squads genannt werden. Weiter benötigt der Squad eine funktionierende Webseite und ein Forum und der Antrag muss ein kurzes Statement enthalten, warum der Squad gebildet wird.

Mitgliedszugehörigkeit innerhalb dieser Einheit basiert normalerweise auf geographischen Grenzen und dem Hauptwohnsitz des Mitgliedes. Ein Mitglied kann beantragen, von der Zugehörigkeit eines Squads befreit zu werden (keine Erlaubnis nötig). Das Mitglied kann ebenso beantragen, in ein anderes Squad, dem es sich näher verbunden fühlt oder bei dem es einfacher an Events teilnehmen kann, zu wechseln. Wenn der Squad Leader der
Squad, in deren Bereich das Mitglied lebt wie auch der Squad Leader der aufnehmenden Squad dem zustimmen, kann das Mitglied wechseln.

Die Gründung einer Squad muss vom Garrison Commander der Region genehmigt werden. Er wird den Antrag dem Legionsrat für die Zustimmung vorlegen. Wenigstens zwei Drittel des Legionsrates müssen in einer einfachen Wahl teilnehmen. Wenn der Antrag angenommen wurde, durchläuft die Gruppe des Antragstellers eine sechsmonatige Probezeit, in der der Squad beweisen muss, dass er als eigenständige Gruppe agieren kann. Nach sechs Monaten wird die Leistungsfähigkeit der Squad vom zugehörigen Garrison CO und dem Legion's COG (Captain of the Guard) begutachtet. Wird diese für gut befunden, so wird der Squad anerkannt. Bei einer schlechten Beurteilung können CO, COG und jedes weiter benötigte Mitglied der Legionsführung oder Councils zu erfüllende Kriterien für die Squad-Zulassung aufstellen.
Squads, die unter die Mindestanzahl an Mitgliedern fallen, haben 6 Monate Zeit diese Mindestanzahl wieder zu erreichen. Squads, die dies nicht erreichen, können von der übergeordneten Garnison aufgelöst werden. Die Garnisons-Führung muss die Legions-Führung über jede Squad-Auflösung informieren

3.8: Outposts
In Gebieten, die nicht innerhalb der Kontrolle der 501st Legion liegen und in denen es nicht genug Mitglieder gibt, um eine Garrison zu gründen, kann ein Outpost errichtet werden. Ein Outpost benötigt nur ein Mitglied und wird vom Outpost Leader (OL) angeführt, der jeden Februar von den Mitgliedern des Outposts gewählt wird. Antragsteller müssen einen Outpost-Antrag ausfüllen in dem sie den Namen des Outposts aufführen, die Mitglieder von der 501st Datenbank nennen, die Grenzen des Outposts festlegen und ein Logo bereitstellen. Anträge müssen dem Legionsrat übersandt werden und sie müssen von wenigstens einem Drittel des Rates in einer einfachen Wahl befürwortet werden. Wenn der Outpost von dem Legionsrat bestätigt wird, ist er automatisch offiziell. Wenn ein Outpost mehr als 24 Mitglieder hat, kann er den Status einer bestätigten Garrison beantragen. In diesem Fall ist es möglich, die Probezeit, die sonst für neue Garrisons obligatorisch ist, zu umgehen. Die Mitgliedschaft in einem Outpost ist Pflicht für 501st Mitglieder, die in den geographischen Grenzen des Outposts ihren Hauptwohnsitz haben.
Outposts, die alle ihre aktiven Mitglieder verlieren, werden für die Dauer von einem Jahr als inaktiv betrachtet. Sobald ein Mitglied hinzugewonnen oder reaktiviert wird, wird das Outpost mit sofortiger Wirkung wieder auf aktiv gesetzt. Ist das Outpost jedoch nach einem Jahr immer noch inaktiv, so wird es aufgelöst und jedes neue Outpost in dieser Region bedarf einer neuen Anmeldung.

3.9: Detachments
Bedingt durch die Vielzahl der Kostüme im Club ist es möglich, spezielle Themeneinheiten zu bilden, um die Qualität einer Kostümgruppe zu verbessern und die Aufmerksamkeit für diese spezielle Kostümkategorie zu erhöhen. Ein Beispiel hierfür wäre ein Schwadron TIE Fighter Piloten. Diese Einheiten heißen Detachments und sie liegen außerhalb der Rang- und Wahlhierarchie des Clubs. Ein Detachment braucht fünf Mitglieder (die alle das spezielle Kostüm tragen) und wird von einem Detachment Leader (DL) angeführt. Dieser wird von den Mitgliedern des Detachments gewählt.

Antragsteller für die Bildung eines Detachments müssen hierzu ein Formblatt ausfüllen, in dem sie den Namen des Detachments nennen, die betroffenen Mitglieder aus dem Eintag der 501st auflisten, ein Detachment Logo, eine funktionierende Webseite und ein Forum sowie eine kurze Erklärung abgeben, warum sie ein Detachment gründen wollen. Anträge für ein Detachment müssen von wenigstens einem Drittel der Stimmen der Legionsratsmitglieder in einfacher Abstimmung angenommen werden. Mitglieder eines Detachments berichten immer noch an ihre Squads, Outposts und Garrisons. 501st Mitglieder können mehreren Detachments angehören. Die Mitgliedschaft in solch einer Einheit ist keine Pflicht.

Artikel 4: Ämter

4.1:
Zwei Arten von Ämtern gibt es in der Legion: Befehls- und Verwaltungsämter.
Befehlsämter existieren, um die Organisation und die Stationierung von Truppen zu überwachen und um die Clubpolitik durchzusetzen. Befehlsämter sind der Legion Command Officer (LCO), der Legion Executive Officer (LXO), die Garrison Commander (CO), die Garrison Executive Officer (XO), die Squad Leader (SLDR), die Outpost Leader (OL) und die Detachment Leader (DL). Verwaltungsämter (AO) existieren, um die Verwaltungsaufgaben des Clubs umzusetzen und sie werden vom jeweiligen Befehlsamtsinhaber gewählt.

Der Legion Commander wählt den Legion Administrative Staff, der Garrison Commander wählt den Garrison Administative Staff und so weiter. Legion Administative Officers sitzen im Legionsrat und haben ebenfalls das Recht zu wählen. Die Verwaltungsämter werden im Folgenden aufgeführt.

4.2: Legion Command und Verwaltungsämter

4.2.1: Legion Commander (LCO) ist der oberste Politiker und Verwalter des Clubs. Der LCO ernennt den LXO und den Administative Staff, damit der ihm in jedem Aspekt der Clubverwaltung hilft. Zusammen mit dem LXO und dem Administative Staff repräsentiert der LCO den Club in seiner Gesamtheit der Öffentlichkeit und formuliert Richtlinien, die zur Abstimmung dem Legionsrat vorgelegt werden.
Er moderiert den Legionsrat, hilft bei der Einführung von neuen Teilbereichen des Clubs, überwacht das Merchandising und organisiert Partnerschaften mit Organisationen außerhalb des Clubs.

4.2.2: Legion Executive Officer (LXO) dient dem LCO in jeglicher Hinsicht, wenn es darum geht, den Club besser zu führen. Das kann auch die Übernahme ganzer Bereiche der Clubverwaltung bedeuten, wenn dies von Nöten ist. Der LXO untersteht direkt dem LCO in allen Fragen von Gewicht und er kann als ein Verbindungsoffizier zwischen dem Legionsrat und dem LCO fungieren.

4.2.3: Der Captain of the Guard (COG) sichert die Ordnung in der Legion. Er sorgt dafür, dass die Charter befolgt wird, so dass die Legionsoffiziere (inklusive Kommando) ihre Autorität nicht missbrauchen können. Er fungiert ebenfalls als Beobachter bei Anhörungen auf Garrisonebene, er unterstützt das Personal der Garrisons in Verfahrensfragen und sorgt dafür, dass Angeklagte einen fairen Prozess erhalten und die Strafen im Rahmen des Üblichen bleiben. Der COG überwacht daneben die ordnungsgemäße Dokumentation der Anhörung und er sichert eine Kopie der Anhörung auf Legionsebene für das Archiv und für folgende Anrufungen. Er überwacht die offizielle Legionskarte in Hinblick auf Korrektheit und Vollständigkeit. Dabei behält er alle Outpost, Garrison und Squadgrenzen im Blick und schlichtet bei Grenzstreitigkeiten. Er überwacht alle Anmeldungen für neue Outposts, Garrisons und Squads, stellt sicher, dass die Erfordernisse erfüllt sind und dass die beschriebene Region korrekt festgelegt wurde und sich nicht mit anderen existierenden Einheiten überschneidet. Er überwacht alle Legionswahlen (wenn gewünscht, auch Garrisonwahlen) um die Kampagnenpolitik vor den Wahlen durchzusetzen.

Er organisiert die Wahl und er leitet sie, so wie er die Ergebnisse bekannt gibt. Der COG wird vom LCO ernannt, er muss dennoch von der Mehrheit des Rates bestätigt werden.

4.2.4: Der Legion Membership Officer (LMO) ist verantwortlich für den Empfang und die Weiterleitung von Mitgliedschaftsanträgen. In seinen Aufgabenbereich gehören das Herausgeben und die Nachverfolgung von einzigartigen Identifikationsnummern (d.h. die TK-Nummern). Der LMO benutzt das Antragsphoto, um eine Entscheidung über die Qualifikation des Kostüms wie auch über weitere Anforderungen zum Kostüm zu fällen. Diese Entscheidung basiert auf der offiziellen Kostümliste und dem „Official Visual Reference Guide“. Der LMO ist der direkte Vorgesetzte aller Garrison Membership Liaisons (GML’s) und dient gleichzeitig als der Manager des Legions GML Forums. Der LMO führt (über die GML’s) eine jährliche Mitgliederzählung durch, um die Kontaktinformationen und den Kostümstatus zu verifizieren und um diese Informationen auszuheben und zu klassifizieren. Der LMO ist verantwortlich für eingehende Befragungen zu Mitgliedern und er kümmert sich um alle Themen, die Mitgliedschaften und Kostüme betreffen. Er prüft darüber hinaus die Anträge für neue Detachments und stellt sicher, dass diese die Anforderungen erfüllen und das die betroffenen Kostüme klar definiert sind und nicht mit existierenden Kostümen in Konkurrenz stehen.

4.2.5: Der Datenbank Droide ist ein Assistent des LMO, der ihm direkt untersteht, aber (wie auch der LMO) vom Kommando in diese Position gesetzt wurde. Der Droide ist verantwortlich für die Legionsdatenbank und er erledigt darüber hinaus weitere Pflichten, die gegebenenfalls anfallen.

4.2.6: Der Legion Webmaster (LWM) ist verantwortlich für die Legionswebseite und die Nachrichtenforen. Der LWM ist verantwortlich für das korrekte Aussehen und den Inhalt der öffentlichen Webseite. Der LVM ist verantwortlich für die Funktionalität und den Inhalt der Mitgliederforen. Als der Leiter des Webteams koordiniert der LWM alle Aktivitäten, Projekte, Inhalts- und Moderatorenaktionen. Der LWM arbeitet zusammen mit anderen Verwaltungsteilen um webrelevante Informationen wie Mitgliederbilder, PR-Material usw. zu erhalten. Der LWM hat das Recht, je nach Lage benötigtes Personal anzufordern und zu entlassen, Komitees und Teams zu bilden. Aber alle diese Ernennungen, Entlassungen und Bildungen müssen dem Legionsrat und dem Commander vor Durchführung der Aktion gemeldet werden.

4.2.7: Der Merchandising and Branding Officer (MBO) überwacht alles Merchandising innerhalb der Garrison. Alle Merchandisingprojekte auf Garrisons- und Legionsebene müssen zuerst vom MBO abgesegnet werden. Der MBO stellt sicher, dass keine Urheberrechte verletzt werden und dass die Preise der nicht gewinnorientierten Politik der Legion entsprechen. Der MBO überwacht darüber hinaus die gemeinnützigen Spendenaktionen der Legion. Jährliche Zusammenfassungen der Garrison-Spendenaktionen sollten dem MBO für statistische Zwecke und für die Veröffentlichung zugestellt werden. Der MBO achtet außerdem auf die Wahrung der Legions-Urheberrechte und auf die Einhaltung der „Nur für Mitglieder zum Verkauf“ Regeln.

4.2.8: Der Public Relations Officer (PRO) fungiert als Anwalt der Legion in Fragen der Öffentlichkeit. Er arbeitet an der Verbesserung des öffentlichen Images der Legion und er managt alle Informationen und koordiniert alle Projekte auf Legionsebene. Der PRO ist der direkte Vorgesetzte aller Garrison-PRO’s und er ist der Manager des Legion PR-Forums. Hauptaufgabe des PRO ist die Sammlung und Weiterleitung von positiven Texten über die Legion, um sie auf der Webseite einzubinden. Der PRO fungiert als der Chefredakteur aller Publikationen und Videoproduktionen der Legion (während dem Kommando als verantwortliches Organ die letztendliche Zustimmung vorbehalten bleibt). Wo es nützlich erscheint fungiert der PRO als Anlaufstelle zwischen den Legionsmitgliedern und den Stars und Sternchen.

4.3:Anerkannte Titel, die häufig innerhalb der Legion verwendet werden:
  • Legion Commander (LCO)
  • Legion Executive Officer (LXO)
  • Garrison Commander (CO)
  • Garrison Executive Officer (XO)
  • Squad Leader (SLDR)
  • Outpost Leader (OL)
  • Administrative Officers (AO) – gewählt vom LCO, um die administrativen Aufgaben des Clubs zu erfüllen. AO’s können gleichzeitig als Einheitsführer an anderer Stelle dienen
  • Enlisted (Member) Standardrang für alle 501st Mitglieder, wenn nicht anderweitig gewählt (siehe oben)


4.4: Legionsrat

4.4.1: Politik und administrative Entscheidungen werden von dem Legionsrat betrieben, der aus dem LCO, dem LXO, zwei Repräsentanten jeder Garrison und dem Administrative Staff der Legion besteht. Outposts haben keine Vertretung im Rat, doch sie können erwarten, dass der LXO ihre Interessen im Rat vertritt. Der Legionsrat wird von dem Präsidenten des Clubs, dem LXO, moderiert. Mitglieder des Clubs können Themen durch ihren Garrison CO einbringen, oder wenn ihre Probleme mit ihrem CO zusammenhängen, diese durch andere Mitglieder des Rates einbringen.

Die Themen, die den Club betreffen, können vom Rat erwogen und abgestimmt werden. Um etwas zur Abstimmung zu bringen, müssen mindestens drei Mitglieder des Rates eine Wahl fordern. Danach haben die Ratsmitglieder eine Woche, um die Stimmen per E-Mail zur zentralen Mailliste, zum Forum oder zur Online-Umfrage des Rates zu senden. Die Wahl wird vom Captain of the Guard überwacht. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Abstimmungen können zu jedem Thema stattfinden.

4.5:
Änderungen der Charter können von jedem Ratsmitglied vorgeschlagen werden. Der Vorschlag wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt. Angenommene Vorschläge werden dann den Legionsmitgliedern geposted und eine einfache Mehrheit entscheidet, ob die Änderung angenommen wird.

Artikel 5: Wahlen

5.1:
Der Legion Commander, die Garrison Commander, Squad Leader, Outpost Leader,
Detachment Leader und Legion Merchandise Officer sind Posten, die gewählt werden müssen. Alle anderen Positionen werden vom lokalen Commander ernannt. Wahlen für die oben genannten Positionen finden einmal im Jahr statt. Nominierungen für die Kommandoposten können von jedem Mitglied in der Region des Postens vom 1 Januar (0 Uhr) bis zum 15 Januar (24 Uhr) abgegeben werden. Die Zeit vom 16. bis zum 30. Januar ist für Fragen und Antworten an die Kandidaten reserviert. Am 31. Januar können die Kandidaten ihre Schlussplädoyers halten. Wenn es bis zum 15. Januar keine Nominierungen gibt, behalten die innehabenden Offiziere ihre Posten. Die Wahlen beginnen am 1. Februar um 0 Uhr. Die Wahlen werden per E-Mail oder per Onlineumfrage oder mit einer anderen Methode, festgelegt vom, Captain of the Guard, durchgeführt. Die Wahl dauert exakt 14 Tage (zwei Wochen). Danach werden keine Stimmen mehr angenommen. Jedes Mitglied mit aktivem Status oder einem [good standing???] der 501st Legion darf abstimmen. Inaktive Mitglieder dürfen erst wieder abstimmen, wenn ihr Status von ihrem Garrison Commander und dem LMO auf aktiv gesetzt wurde. Bekanntmachungen der Wahl werden eine Woche vor der Wahl in der Hauptmailingliste der Garrison veröffentlicht. Die Bekanntmachung bei den individuellen Mitgliedern ist die Aufgabe der Garrison Commander in der jeweiligen Region.

5.2:
Der Legion Commander wird von der gesamten Legion gewählt. Die Posten der Garrison Commander, der Squad Leader, der Outpost Leader und der Detachment Leader werden alle von den Mitgliedern der jeweiligen Einheit gewählt. Jährliche Wahlen sind Pflicht für jede Einheit. Wenn niemand den Amtsinhaber herausfordert, kann die Wahl abgesagt werden. Wenn ein Mitglied einer Einheit den Verdacht hat, dass eine Wahl nicht fair zugeht, kann er sich an den Captain of the Guards wenden. Dieser kann dann intervenieren um sicherzustellen, dass die Wahl fair abläuft. Administrative Officers werden von dem Legion Commander ernannt – mit Ausnahme des Merchandise Officer, der von der Legion gewählt wird. Dies dient der Vermeidung von Interessenskonflikten zwischen einem Legion Commander und seiner Wahl im Amt. In allen Wahlen entscheidet eine einfache Mehrheit über die Vergabe der Posten.

5.3
Wenn ein Offizier aus einer gewählten Führungsposition in einer Einheit nicht in der Lage ist, sein Amt weiterzuführen, so muss die Einheit unverzüglich eine Wahl für den Ersatz durchführen. Die Aufstellungsperiode dauert zwei Wochen. In dieser Zeit ist der Stellvertreter (XO) der ausführende Offizier, bis die Wahlen beendet sind. Wenn beide, der CO und der XO zurücktreten, wird der Captain of the Guard die Rolle des Commanders so lange übernehmen, bis die Wahlen vollendet sind. Hierbei führt er auch die Wahlen selbst durch. Für den Fall, dass der LCO ( oder der LCO und der LXO) ausfallen, wählt der Legionsrat einen Ersatz für den LCO. Während dieser Wahl ist der LXO (wenn der den Posten noch innehat) der Legion Commander. Wenn der LCO und der LXO nicht im Amt sind, ist der COG bis zum Abschluss der Wahlen durch den Legionsrat der LCO. Eine Einstufung als nicht führungstauglich tritt ein, wenn die Person freiwillig zurücktritt oder 30 Tage lang nicht für das Amt erreichbar ist.

Artikel 6: Verhaltensregeln

6.1:
Die Legion weiß, dass die Kostüme Charaktere der Star Wars Filme repräsentieren. Daher soll der Kostümträger die Kostüme anständig und professionell in der Öffentlichkeit tragen. Aus diesem Grund darf sich kein Mitglied ungebührlich gegen das Bild, das er vertritt, gegen andere Clubmitglieder oder gegen die Öffentlichkeit verhalten, wenn es im Kostüm auf einem Event ist, das explizit als ein 501st Event organisiert wurde.

6.2:
Obszöne Sprache, Gesten, der Gebrauch von Alkohol oder Tabak sind untersagt, wenn das Mitglied im Kostüm und in Sichtweite der Öffentlichkeit (besonders Kindern) auftritt, da das das Image des Clubs gefährdet. Bei Conventions oder Zusammentreffen, die für Erwachsene konzipiert wurden und die daher eine private Veranstaltung darstellen, können diese Verhaltensregeln gelockert werden.

6.3:
Bedrohliches oder gewalttätiges Verhalten, sexuelle Belästigung oder Fehlverhalten, Diebstahl und Drogenkonsum sind verboten und nicht zu akzeptierendes Verhalten. Dies gilt für Mitglieder im Kostüm wie außerhalb des Kostüms bei 501st Events und anderswo.

6.4:
Kurz: rohes Verhalten ist unerwünscht, bedrohliches Verhalten ist verboten. Mitglieder, die darin verwickelt sind, können disziplinarisch belangt und sogar aus der Legion ausgeschlossen werden.

Diese Regeln sollen nicht die Freiheiten einschränken, sie sollen vielmehr warnen, dass bestimmtes Verhalten nicht toleriert wird. Auch ohne Kostüm müssen Mitglieder Verhaltensstandards gegenüber anderen Mitgliedern einhalten, da diese Handlungen einander bedingen. Sein Privatleben kann jeder leben, wie er möchte.

Artikel 7: Kostümevent Standards

7.1:
Die 501st Legion stellt Kostüme der Imperialen Kräfte her, so wie sie in den Star Wars Filmen zu sehen sind. Sie besitzt sie und trägt sie. Um die Magie dieser Charaktere einzufangen ist es unser Ziel, die Kostüme immer akkurat zu präsentieren und zu verkörpern. Trotzdem wissen wir, der Sinn dieses Strebens ist ein Hobby mit Spaß und Kreativität. Deshalb erlaubt die 501st kreative Veränderungen der Kostüme innerhalb der Grenzen der Anständigkeit (das heißt, ohne vulgäre oder anstößige Züge oder Statements – so dass auch Kindern diese Kostüme gezeigt werden können).

7.2:
Genauso verlangen verschiedene Events verschiedene Standards. Ein offizielles 501st Event ist definiert als eine Zusammenkunft von einem oder mehreren aktiven Mitgliedern mit einem Ziel (Promotion, Spendensammlung, Aufmerksamkeit), welches das intellektuelle Eigentum von LFL nicht negativ beeinflusst und bei welchem die Mitglieder sich als Repräsentanten der 501st Legion zu erkennen geben. Daher wurden zwei Kategorien geschaffen, um den Mitgliedern zu vermitteln, welche Standards wann Anwendung finden, je nachdem, was für ein Event es ist, das die Mitglieder ausrichten oder dem sie beiwohnen.

7.3: Formell / Kanonisch
Kostüme müssen authentisch sein, also Kostüme die denen der Filme oder lizenzierter Medien entsprechen (Spiele, Bücher usw.). Die Kostüme dürfen keine Aufkleber, Ornamente oder andere Dekorationen aufweisen, die auf den Originalen nicht zu finden sind. Die Kostüme müssen vollständig sein. Alle Teile müssen funktionstüchtig und gut aussehen. Wenn ein Mitglied eine Frage hat, ob sein oder ihr Kostüm den Ansprüchen eines formellen Kostüms entspricht, kann er oder sie sich in der Costume Reference Library (CRL) informieren, die Webseite oder den LMO zu Rate ziehen. Formale Events beinhalten alle Events mit Lucasfilm (LFL) und seinen Tochtergesellschaften oder jedes andere Event, bei dem formelle Repräsentanz ausdrücklich geordert wurde oder notwendig ist. Ein Beispiel hierfür ist der „Begleitschutz“ für Berühmtheiten, die mit Star Wars in Verbindung gebracht werden – das würde als offizielles Event angesehen werden und verlange daher den formellen Dresscode des Clubs, es sei denn, der Organisator hat ausdrücklich zugesagt, dass informelle Kostüme akzeptiert sind.

7.4: Informell / Nicht dem Kanon entsprechend
Kostüme können authentisch sein, dem Kanon entsprechen oder nicht. Sie können nicht dem Kanon entsprechende Kostüme sein, die nie in einem Star Wars Film oder Buch aufgetaucht sind und sie können dekoriert und verziert werden, wenn es im Rahmen der Sitten bleibt. Sittenkonform heißt hier ohne anstößige und vulgäre Zeichen oder Ausdrücke und auch vor Kindern zeigbar. Die Kostüme können in einem veränderten Farbmuster bemalt sein, sie können mit Aufklebern oder veränderter Schminke oder mit fremden Gegenständen ergänzt werden. Informelle Events sind Parties, Conventions oder wo auch immer die 501st den Club nicht offiziell repräsentiert.

Beachte:
Die Grundhaltung von Events der 501st ist INFORMELL, obwohl der Benimmcode auch hier Gültigkeit behält. Events müssen als FORMELL gekennzeichnet sein, damit die Anforderungen zutreffen. Die letztendliche Entscheidung liegt beim Legion Commander, beim Eventorganisator oder beim dienstältesten Offizier, der anwesend ist.

Artikel 8: Merchandising und Standards für die Werbung

8.1:
Es ist klar, dass jede Organisation Werbung irgendwelcher Art braucht, um wachsen zu können. Es ist ebenfalls klar, dass die 501st Legion ein Club ist, der auf einem Markenrecht basiert und der keine eigenständigen Rechte hat, von den Verkäufen von Merchandise mit den Insignien des Star Wars Universums zu profitieren. Daher dürfen Merchandiseartikel und Werbematerial nur unter den Mitgliedern und auf Kosten der 501 verkauft werden. Alle Werbematerialien müssen folgende Richtlinien befolgen, bevor sie vom Club akzeptiert werden. Alle Materialien, die nicht diesen Richtlinien entsprechen, werden als nicht autorisiert angesehen und dürfen nicht an die Mitglieder vertrieben werden. Jedes Mitglied, dass unautorisiertes Material herstellt oder vertreibt, kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zum Ausschluss durch den CO und / oder den XO erwarten, je nach dem, wie der Legionsrat entscheidet. Mitglieder, die unautorisiertes Material während offizieller Events tragen, sind angewiesen, dieses zu entfernen. Wenn sie dem nicht nachkommen, können oben genannte Disziplinarstrafen erfolgen.

8.2:
Es ist darüber hinaus bekannt, dass die Legion die Schaffung von Props, Kostümen oder Materialien zum Verkauf für andere nicht befürwortet.
Alle Gegenstände, die hergestellt sind, sind für den alleinigen Gebrauch durch den Schaffenden. Es gibt keine Bestimmungen für die Schaffung, den Verkauf, den Kauf, den Handel oder den Austausch von jeglicher Art von Kostümen, Props oder anderen Materialien. Die Legionsregeln berühren keine Streitigkeiten, die diese Angelegenheiten betreffen.

8.3:501st Standards für Werbegegenstände
Die Standards betreffen alle Gegenstände, Drucke oder andere Erzeugnisse, die den Namen, das Logo oder die URL der 501st Legion tragen.

8.3.1 Alle Gegenstände, die die Wörter „501st Legion“, „Fighting 501st“, Vader’s Fist“, das Logo der 501st oder die Webadresse (URL) tragen, sind repräsentativ für die 501st Legion. Solche Gegenstände müssen dem Merchandising und Branding Officer (MBO) vorgelegt werden. Er ist verantwortlich für die Begutachtung und die Zustimmung zu jeglichen Merchandiseartikeln der Legion oder ihrer Unterteilungen. Der MBO darf zusätzliche Vorschriften für die Produktion und/oder Verteilung des Merchandise festlegen und sie der Legion zugänglich machen. Im Falle von fragwürdigem Material hat der Legionsrat das letzte Wort im Zustimmungsprozess.

8.3.2: 501st. Gegenstände müssen frei von Anstößigkeiten sein

8.3.3: 501st Gegenstände müssen so weit wie möglich frei sein von urheberrechtlich geschütztem Material (inklusive die Verwendung von unveränderten LFL Fotos oder Bildern)

8.3.4: 501st. Gegenstände müssen an Mitglieder verkauft werden. Ausnahmen sind Spendenaktionen, denen der MBO und/oder LFL zugestimmt haben.

8.3.5: 501st. Gegenstände dürfen nicht in der Öffentlichkeit beworben werden.

8.3.6: 501st. Gegenständedürfen ohne die Zustimmung von LFL nicht an kommerzielle Instanzen oder Unternehmen gebunden werden

8.3.7 501st. Gegenstände dürfen den Träger nicht in einer Rolle anders als der des Unterstützers und Mitgliedes der 501st zeigen. Kein Shirt darf den Aufdruck „Security“ oder „Staff“ tragen – es sei denn, dies geschieht mit der vollen Erlaubnis des Organisators eines Events und der Aufdruck ist nur für das eine Event vorgesehen.

8.3.8: 501st. Gegenstände, die eine Untereinheit des Clubs benennen, sind willkommen. Beispiele wären Gegenstände, die Garrisons, Squads und Detachments fördern.

Artikel 9: Disziplinarmaßnahmen

9.1:
Die Legion muss Ordnung halten, wenn sie gut funktionieren will. Dennoch ist der Club in erster Linie Spaß und daher sollten die Regeln und Disziplinarmaßnahmen kurz und entscheiden sein. Daher vertraut die Legion darauf, dass ihre Offiziere die Ordnung mit Hingabe, Flexibilität und umfassend aufrechterhalten.

9.2:
Ein Mitglied, dass sich ungebührlich verhält oder das gegen die Satzung verstößt, muss sich eventuell dafür verantworten. Diese Anhörung findet auf Garrison Level statt. Es ist die bestimmte Politik der Legion, dass die Garrison als autonome Einheit operiert und das Garrison Commander die Regeln des Clubs in eigener Zuständigkeit durchsetzen. Streitigkeiten innerhalb der Squads oder Detachments müssen durch die Garrison Commander der streitenden Parteien auf Garrison Level gelöst werden. Zur Lösung von Streitfällen werden Outposts als eigenständige Garrisons angesehen.

9.3:
Jedes Mitglied in [good standing???] kann eine Klage gegen ein anderes Mitglied der Legion hervorbringen. Die Klage wird dem Garrison Commander vorgetragen, der eine Anhörung vor ein Panel bringt. Dem Panel gehören sämtliche in den Streit involvierte Mitglieder und zusätzlich alle Mitglieder an, die den Wunsch äußern, dabei zu sein. Das Panel muss der gesamten Garrison bekannt gemacht werden und jedes Mitglied der Garrison hat die Möglichkeit, in der Anhörung dabei zu sein. Wenn der Konflikt zwischen zwei Mitgliedern unterschiedlicher Garrisons herrscht, ist die Garrison des Klägers verantwortlich für den Disput. Sie veranlasst dann eine kombinierte Anhörung mit einem Panel von beiden Garrisons. Wenn eine der streitenden Parteien der Commander der Garrison ist, sollte die Anhörung auf Legionsratebene stattfinden und vom COG überwacht werden.

Während der Anhörung werden beide Seiten gehört. Dieser Prozess muss für den Zeitraum von mindestens einer Woche nach Beginn der Anhörung fortgesetzt werden. Danach kann der Commander die Anhörung jederzeit nach eigenem Ermessen beenden. Wenn die Anhörung geschlossen ist, muss der Commander eine Wahl durch die Mitglieder des Panels abhalten lassen. Eine einfache Wahl entscheidet über die Verantwortlichkeit und mögliche Entschädigung, die daraus entsteht.

Der Garrison Commander muss ein formelles Dokument aufsetzen, in dem alle Zeugenberichte, das Wahlergebnis (wenn eine Wahl stattfand), die Identitäten der Mitglieder, die gewählt haben, und das Urteil festgehalten sind. Eine Abschrift muss dem COG und allen Legionsmitgliedern, die es sehen möchten, zukommen. Kein Mitglied darf aus der Datenbank oder von der Legion entfernt werden, wenn nicht vorher der LMO und der COG ausdrücklich zugestimmt haben.

Wenn ein Mitglied Berufung einlegen möchte, kann er oder sie das schriftlich innerhalb von 30 Tagen nach Verkündung des Ausgangs der Anhörung tun. Der COG kann den Fall begutachten und entscheiden, ob er die Berufung an den Legionsrat weiterreicht. Die Legion glaubt jedoch, dass die Garrison das letzte Wort in der Streitschlichtung haben sollte. Wenn ein Garrison Commander seine Autorität missbraucht sind die Mitglieder aufgefordert, ihn oder sie bei den Wahlen abzuwählen oder eine Mistrauensabstimmung durchzuführen.

9.4:
Jede Einheit der Legion, vom Outpost bis zur Legion selbst, kann Probleme mit der Führung durch Misstrauensanträge beseitigen. Ein Misstrauensantrag gegen einen Outpost Leader, einen Detachment Leader oder einen Squad Leader braucht nur ein Mitglied. Ein Misstrauensantrag gegen einen Garrison Commander braucht drei Mitglieder. Ein Misstrauensantrag gegen einen Legion Commander benötigt fünf Mitglieder, die alle Garrison Commander sein müssen.

Wenn die Abstimmung durchgeführt wird, wird der Captain of the Guard angerufen, um den Prozess zu überwachen und um kurzfristig den Posten der in Frage gestellten Führungskraft zu übernehmen. Der COG öffnet ein Forum, in dem eine Woche lang die Anklagen diskutiert werden können. Danach findet eine Wahl statt, in der die Mitglieder der Einheit eine Woche lang abstimmen können – eine Mindestbeteiligung ist nicht nötig. Wenn wenigstens zwei Drittel der Stimmen für eine Abwahl sind, dann wird die Person aus dem Amt entfernt. Andernfalls bleibt sie im Amt.


9.5:
Wenn ein Misstrauensantrag durchkommt, sammelt der COG eine Woche lang Nominierungen für den Ersatz. Am Ende der Woche öffnet der COG eine Woche lang eine Wahl, um abzustimmen, welcher Nominierte den bisherigen Amtsinhaber ersetzt. Bei einer Pattsituation wird noch eine Woche länger abgestimmt. Wenn keine Anwärter zur Wahl stehen, oder wenn eine weitere Pattsituation auftritt, bestimmt der Legionsrat einen Übergangskandidaten, bis die regulären Wahlen der Einheit abgehalten werden. Kein Offizier darf mehr als zweimal im Jahr mit einem Misstrauensantrag konfrontiert werden. Ein Misstrauensantrag gegen einen Offizier kann nur von der Einheit kommen, aus deren Leitung der jeweilige Offizier kommt. Ernannte Offiziere dienen dem gewählten Offiziellen, der sie ernannt hat. Daher stehen sie außer Dienst, wenn der Offizielle, der sie gewählt hat, nicht mehr im Amt ist. Der neue Offizielle entscheidet über ihre Posten.

Nachtrag für die Richtigkeit:

Die Charta im Original ist einzusehen auf
www.501st.com

Legionscouncil der 501st Stormtrooper Legion:
Vertreten durch den LCO Marc Fortham

German Garrison Commander:
Vertreten durch den CO Jörg Aberle

Änderungen vorbehalten! Gültig ist alleine das Orinal auf www.501st.com


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